Die Zeiten wo Wasserflaschen, Haarsprays und co. ohne Probleme ins Handgepäck gepackt werden konnten sind auch schon etwas länger vorbei. Trotzdem packt vor Flugreisen viele Menschen die Unsicherheit wie sie denn nun genau packen müssen um nicht die Hälfte ihres Handgepäcks dem Sicherheitspersonal bzw. dem Mülleimer überlassen zu müssen. Falls Sie sich jetzt auch fragen „Was ist aber jetzt mit meiner Sonnencreme?“ oder „Wimperntusche, ist das eine Flüssigkeit?“ einfach beav weiter lesen. Danach können sie entspannt packen und sich sicher sein, dass es bei der Sicherheitskontrolle keine Probleme gibt.
Die seit dem 6. November 2006 in Kraft getretene Verordnung über die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck sieht für ganz Europa vor, dass Flüssigkeiten aller Art extra verpackt werden müssen. Die mitgeführten Produkte müssen in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren Beutel mit einem Fassungsvolumen von 1 Liter verstaut werden. Hierzu kann man z.B. Gefrierbeutel oder Sandwichbeutel aus dem Supermarkt benutzen. In den meisten Drogerien gibt es auch schon spezielle Handgepäck-Beutel. Pro Person darf dann ein Klarsichtbeutel im Handgepäck mitgeführt werden.
Die übliche Methode der Polizisten und Sicherheitskräfte an Flughafenkontrollen ist es, den Passagieren nahezulegen, Flüssigkeiten zu verbrauchen oder vor der Sicherheitskontrolle im Müll zu entsorgen. Dies gilt für alle Flüssigkeiten, die sich in Behältnissen mit einem Fassungsvermögen von über 100 Milliliter befinden. Füllen Sie demnach ihr Wasser, Cola, Säfte oder auch Suppe in ein durchsichtiges verschließbares Gefäß ab und sie können immerhin 100 ml ohne Probleme mitnehmen.
Deodorants, genauso wie Rasierschaum, Haarspray oder andere Inhalte von Druckbehältern dürfen auch nur mit jeweils einem Anteil von maximal 100 ml mitgeführt werden. Hierfür gibt es auch teilweise schon extra kleinere Produktausführungen in Drogerien.
Haarwaschmittel, Duschgels, Cremes, Lotionen oder Öle dürfen ebenfalls nur maximal in 100 ml Behältnissen mitgenommen werden.
Auch bei Zahnpasta handelt es sich wie bei allen Pasten laut der Verordnung um eine Flüssigkeit. Somit gilt auch hier 100 ml sind in Ordnung, alles darüber hinaus muss ins Check-In-Gepäck oder zu Hause bleiben.
Lebensmittel, die eine Mischung aus flüssigen und festen Bestandteilen sind, wie z.B. Brotaufstriche, Joghurt oder Honig dürfen nur jeweils in Behältnissen mit maximal 100 ml Fassungsvermögen mitgeführt werden.
Auch Make-Up oder flüssiger Lidschatten fallen unter die Flüßigkeiten. Da sich Kosmetika aber oftmals in Verpackungen mit einem Volumen unter 100 ml befinden, können Mascara und co. meistens im Originalzustand mitgenommen werden. Sie müssen jedoch auch in einem durchsichtigen Beutel verstaut werden. Puder und pudriger Lidschatten können dagegen ohne Probleme im Handgepäck mitgenommen werden.
Eyeliner ist eine Flüssigkeit und muss in einem durchsichtigen Beutel verstaut werden. Ein Kajalstift kann dagegen ohne extra Verpackung mitgenommen werden. Bei Kosmetik gibt es an Flughafen Sicherheitskontrollen wie man sieht Unterschiede.
Auch Lippenstifte und Lipglosse fallen offiziell unter die Flüssigkeiten. Da sie aber meistens unter 100 ml an Gewicht betragen – einfach in einen durchsichtigen Beutel packen.
Auch Feuchtigkeitstücher dürfen nur unter einem Gesamtgewicht von 100 ml in einem Klarsichtbeutel mitgenommen werden.
Auch für Parfum gilt: maximal 100 ml und im durchsichtigen Beutel verstauen.
Alle Dinge des täglichen Gebrauchs, wie Scheren oder Nagelpfeilen, die im Ernstfall auch als Waffe dienen könnten sollten sicherheitshalber im Check-in-Gepäck verstaut werde. Einige Flughäfen lassen Messer oder Scheren, die eine Klingenlänge von 6 cm nicht überschreiten im Handgepäck durchgehen, um aber kein Risiko einzugehen – lieber in den Koffer packen.
Medikamente jeder Form, die persönlich verschrieben sind bzw. nicht verschreibungspflichtig sind, können im Handgepäck mitgenommen werden.
Flüssigkeiten oder Gels für Diabetiker können ohne extra Aufwand im Handgepäck verstaut werden. Es gibt keine Mindestbeschränkung auf 100 ml pro Flüssigkeit.
Reist ein Baby oder Kleinkind mit können Babynahrung, Säfte oder Milch im Handgepäck mitgeführt werden. Es gibt keine Mindestbeschränkung auf Gefäße von 100 ml.
Gas in jeglicher Form, ob in Form von Benzinfeuerzeugen oder Farbsprühdosen, darf weder im Handgepäck, noch im Check-in-Gepäck mitgenommen werden.
Für alle Artikel, die sie kurz vor dem Flug im Duty-Free-Bereich erworben haben gilt eine Sonderregelung. Diese Artikel, wie z.B. alkoholische Getränke, Parfum oder Deodorant, können ohne Probleme und Sonderverpackung im Handgepäck mitgeführt werden. Dabei handelt es sich jedoch nur um Artikel, die in europäischen Flughäfen oder an Bord europäischer Airlines erworben wurden. Werden Duty-Free-Artikel an außereuropäischen Flughäfen erworben und der Passagier muss in Europa noch einmal umsteigen kann dies zu Problemen führen. Auch bei Flügen von und in die USA muss mit Duty-Free- Artikeln aufgepasst werden. Dort kann es an einigen Flughäfen Restriktionen geben. Deshalb sollten Sie sich lieber noch einmal extra informieren um nicht eine böse Überraschung zu erleben.
Bilder: Flickr CC @dlisbona & coolmikeol
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